Fakultät für Physik
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Genehmigungen des Prüfungsausschusses

(Letzte Änderung: 6.7.11)

Grundsätzliche durch den Prüfungsausschuss Bachelor genehmigte Abweichungen von der Prüfungsordnung.

Folgende Abweichungen von der Prüfungsordnung sind derzeit genehmigt, sie betreffen: 

  • Nebenfächer im Wahl-/Vertiefungsbereich
  • Schlüsselqualifikationen

Nebenfächer im Wahl-/Vertiefungsbereich:

Zur Information: Für alle Veranstaltungen im Wahl-/Vertiefungsbereich gilt: Der Dozent muss zum Abschluss für die Festsetzung der Note eine Abschlussprüfung durchführen (Klausur oder mündliche Prüfung). Beachten Sie, dass Sie sich einen schriftlichen Leistungsnachweis bei einer Veranstaltung eines Nebenfaches ausstellen lassen müssen, da diese Leistungen in der Regel nicht an das Prüfungsamt der Physik übermittelt werden. Diesen Leistungsnachweis müssen Sie dem Zentralen Prüfungsamt vorlegen.

Insgesamt müssen 12 ECTS-Punkte aus Spezialvorlesungen und/oder aus Nebenfachvorlesungen eingebracht werden. Es können Vorlesungen und Vorlesungen+Übung verschiedener ECTS-Bewertung eingebracht werden, wichtig ist, dass sich in der Summe 12 ECTS-Punkte ergeben. (D. h. Sie können zum Beispiel auch vier Veranstaltungen mit je 3 ECTS-Punkten einbringen.)

Die im Bachelor-Studiengang belegten Veranstaltungen im Wahl-/Vertiefungsbereich können nicht noch einmal im Wahlbereich des kommenden Masterstudienganges gewählt werden. (Pflichtvorlesungen im Master Physik und Master Astrophysik sind nicht möglich).

Die Astronomie-Vorlesungen "Physik des Universums" (3 ECTS), Vorlesung "Sterne und Planeten" (3 ECTS), "Milchstraße und Galaxien" (3 ECTS), "Einführung in die Kosmologie" (3 ECTS) können im Wahl-/Vertiefungsbereich eingebracht werden.

Als Nebenfach Chemie: „Anorganische Experimentalchemie für Physiker“

Als Nebenfach Informatik: „Einführung in die Informatik: Programmierung und Software-Entwicklung“ + „Übung zur Einführung in die Informatik (Programmierung und Software-Entwicklung)“

Sprachen als Schlüsselqualifikationen:

Grundsätzlich sind Sprachkurse aus dem Angebot der LMU als Schlüsselqualifikation genehmigt. Vorzuweisen ist die Semesterwochenstundenzahl (SWS * 1,5 = ECTS) oder die ECTS-Bewertung.

Programmierkurse, die von anderen Fakultäten angeboten werden, sind zugelassen.